“Islamischer Religionsunterricht” in Niedersachsen im Schuljahr 2003/2004
Presseerklärung der katholischen Bischöfe Josef Homeyer (Hildesheim) und Franz-Josef Bode (Osnabrück)
Mit Beginn des neuen Schuljahres startet das Land Niedersachsen in 8 Grundschulen den Schulversuch “Islamischer Religionsunterricht”. Dieser Schulversuch will den Weg bahnen, dass in Zukunft auch muslimische Schülerinnen und Schüler sich in der Schule mit den Antworten ihrer Religion auf die existenziellen Fragen des Menschen auseinander setzen können. Denn Religion ist ein wichtiger Teil der Lebenswirklichkeit, der auch in der öffentlichen Schule nicht ausgeblendet werden darf.
Wir begrüßen, dass das Land Niedersachsen mit diesem Schulversuch einen Weg einschlägt, an dessen Ende ein islamischer Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 GG stehen soll. Das Land Niedersachsen will in Wahrung seiner weltanschaulichen Neutralität entsprechend der Regelung des Grundgesetzes den Muslimen eine Mitverantwortung für die Inhalte des Religionsunterricht geben. Der Schulversuch eröffnet damit die Möglichkeit, dass islamischer Religionsunterricht wie z.B. auch katholischer Religionsunterricht als "gemeinsame Angelegenheit" von Staat und Religionsgemeinschaft eingerichtet werden kann. Die Länder und Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland haben gute Erfahrungen damit gemacht, so in gemeinsamer Verantwortung jungen Menschen in unserem Land die Chance zur Auseinandersetzung mit authentischen Vertreterinnen und Vertretern ihrer Religion im Raum der öffentlichen Schule zu geben. Daher halten wir diese angestrebte Regelung auch für den geeigneten Weg, muslimischen Schülerinnen und Schüler in der Schule religiöse Bildung zu ermöglichen.
Wir haben die Hoffnung, dass an den Schulen, in denen der Versuch startet, die katholischen, evangelischen und muslimischen Religionslehrerinnen und -lehrer gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz von Religionsunterricht und zur interreligiösen Verständigung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern leisten können.
Wenn der Versuch erfolgreich verlaufen wird, halten wir es für folgerichtig, bei der Weiterentwicklung des islamischen Religionsunterrichts als ordentlichem Unterrichtsfach auch für die Ausbildung der muslimischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Land Sorge zu tragen.
Wir Bischöfe verbinden mit der versuchsweisen Einführung eines islamischen Religionsunterrichts die Erwartung an die Landesregierung, dass diese sich weiterhin bemüht, eine hinreichende Lehrer- und Unterrichtsversorgung für den katholischen und evangelischen Religionsunterricht zu gewährleisten.
Josef Homeyer
Bischof von Hildesheim
Franz-Josef Bode
Bischof von Osnabrück
i.V. Theo Paul, Generalvikar
Hildesheim / Osnabrück, am 21. August 2003