Ehrenamt in den Gemeinden nicht unterschätzen
Katholische Bischöfe Niedersachsens rufen zu Kirchenwahlen auf
Hildesheim/Hannover (bph) Zur Teilnahme an den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstands- beziehungsweise Kirchenausschusswahlen haben heute die drei Bischöfe Dr. Josef Homeyer, Hildesheim, Dr. Franz-Josef Bode, Osnabrück, und Heinrich Timmerevers, Vechta, bei einer Pressekonferenz in Hannover aufgerufen.
In den Augen des Osnabrücker Diözesanbischofs Dr. Franz-Joef Bode sind diese Wahlen Ausdruck der immer wichtiger werdenden Verantwortung von Laien in der Kirche. "Uns muss bewusst werden, dass nicht nur Geweihte Verantwortung in den Gemeinden übernehmen sollen, sondern jeder Getaufte dazu ermächtigt ist", sagte Bode bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der drei Bischöfe im "ka:punkt" Hannover – einer Einrichtung der offenen Seelsorge. Pfarrgemeinderäte sollten nach Bodes Ansicht in ihrem Dienst "über den eigenen Kirchturm hinausblicken" und sich allen Neuzugezogenen, Distanzierten, aber auch anderen Gemeinden und der Kirche weltweit zuwenden.
Die Bedeutung der Kirchenvorstände und ihrer Arbeit für das öffentliche Leben wird nach Ansicht von Weihbischof Heinrich Timmerevers, Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster in Vechta, in den Kirchengemeinden noch immer unterschätzt. Er erinnerte daran, dass große Gemeinden häufig Träger sozialer Einrichtungen wie Kindergärten, Altenheime oder Krankenhäuser sind. "Ausmaß und Umfang der Aufgaben des Kirchenvorstandes nimmt dabei oft die Größenordnung eines ausgewachsenen mittelständischen Unternehmens an", sagte der Weihbischof in Hannover.
Dr. Josef Homeyer, Diözesanbischof im Bistum Hildesheim, wies auf den Wandel im Verständnis des Ehrenamtes hin. Während das "alte Ehrenamt" aus einem Pflichtbewusstsein heraus meist auf lange Zeit angelegt sei, werde das "neue Ehrenamt" oft durch den Wunsch nach Selbstverwirklichung und die Lust am Experimentieren geprägt. Außerdem seien immer weniger Menschen bereit, sich langfristig auf eine Aufgabe einzulassen. Das erzeuge in manchen Gemeinden eine beträchtliche Spannung zwischen diesen beiden Mustern ehrenamtlichen Engagements. In Zukunft gehe es darum, beide Formen des Ehrenamtes zu integrieren, so der Hildesheimer Bischof.
Am 20. Oktober 2002 finden in den Bistümern Hildesheim und Osnabrück Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand statt. Im Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster werden am gleichen Tag die Kirchenausschüsse gewählt. Damit sind zum ersten Mal alle Katholiken der Bundesländer Niedersachsen und Bremen (rund eine Million) am gleichen Tag zur Wahl aufgerufen. Während der Pfarrgemeinderat pastorale Angelegenheiten berät und beschließt, ist der Kirchenvorstand für die Verwaltung des Vermögens und damit für die finanziellen Angelegenheiten einer Gemeinde zuständig. Die Amtsdauer beträgt für alle Gremien vier Jahre. Rechtliche Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetzt (KVVG). Dieses wurde im Jahre 2000 novelliert, weshalb die Wahlen für die Bistümer ganz Niedersachsens gemeinsam durchgeführt werden können.