Auschwitz schreit nach Gott
Bischof Homeyer fordert religiöse Formel in einer europäischen Verfassung
Hildesheim/Berlin (bph) Eine europäische Verfassung dürfe Gott nicht verschweigen, schreibt der Hildesheimer Bischof Dr. Josef Homeyer in einem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“. Sie müsse aber auch die Möglichkeit der Verneinung Gottes schützen.
Die Gottesformel in einer zukünftigen europäischen Verfassung ist nach Ansicht des Bischofs nicht zuletzt auf der geschichtlichen Basis des „monströsesten Verbrechens der Menschheit“ – nämlich Auschwitz – geboten. Dort sei der Name Gottes millionenfach angerufen worden. „War diese Anrufung Gottes etwa millionenfache Privatsache?“ fragt Homeyer. Diese Anrufung Gottes in Auschwitz sei letzte Anrufung zukünftiger Humanität, von Recht und Freiheit im Namen Gottes, gewesen und dadurch eine Verpflichtung für nachfolgende Generationen. „Was halten eigentlich unsere jüdischen Mitbürger heute in Paris, Warschau oder Berlin davon, wenn Gott in der Präambel einer zukünftigen europäischen Verfassung verschwiegen wird?“ fragt Homeyer wörtlich.
Ebenso müsste aber auch die Möglichkeit der Verneinung Gottes verfassungsrechtlich gesichert werden, so der Bischof weiter. Die atheistischen und säkularen Präferenzen der Bürger seien ebenso schutzwürdig wie die religiösen Einstellungen anderer, denn „der Name Gottes kann nicht gegen menschliche Freiheit in Stellung gebracht werden.“